Kompetenzen admin Januar 23, 2023
Rechtsanwaelte Fornaciari-Schlick

Beratung & Vertretung im deutschen & Italienischen Recht

Unsere Kompetenzen

Unsere deutsch-italienische Kanzlei mit über 30 Jahren Erfahrung berät Sie – als Unternehmen oder Privatperson – kompetent in relevanten Gebieten des deutsch-italienischen Rechts- und Handelsverkehrs und hilft Ihnen bei der Lösung Ihrer Probleme mit Ihren Handelspartnern.
Als hochqualifizierte, persönliche Ansprechpartner sind unsere deutsch-italienischen Anwälte für Sie immer zur Stelle, wenn es z. B. um die erbrechtliche oder familienrechtliche Beratung geht oder um die anwaltliche Vertretung in Erbrechtsstreitigkeiten oder Verfahren vor Ehe-/Familiengerichten.
Haben Sie die Absicht eine Immobilie in Deutschland oder in Italien zu kaufen, zu verkaufen, zu mieten oder zu vermieten, dann erhalten Sie von uns eine qualifizierte rechtliche Unterstützung bei allen damit einhergehenden Fragestellungen.
Im Folgenden finden Sie unsere Kompetenzen im Detail:

Deutsch-Italienisches Handelsrecht

Deutsch-Italienisches Handelsrecht

Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im deutsch-italienischen Handelsrecht in der Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen für Handelsvertreter und Vertragshändler in Deutschland oder Italien. Ferner gestalten und prüfen wir Franchiseverträge und beraten Franchisenehmer und Franchisegeber in allen rechtlichen Fragestellungen im Franchiserecht. Wir übernehmen Ihre anwaltliche Vertretung vor deutschen und italienischen Gerichten mit dem Ziel der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Im Fokus unserer Tätigkeit im Rahmen des Gesellschaftsrechts steht die Betreuung von deutschen und italienischen Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zum jeweils anderen Land. Wir beraten Unternehmen bei der Wahl der Rechtsform bei Gesellschaftsgründungen oder Errichtung einer Unternehmensniederlassung sei es in Deutschland oder in Italien. Wir erstellen Gesellschaftsverträge, unterstützen Sie bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen über den Kauf- und Verkauf von Unternehmensanteilen und dem Abschluss von Kooperationsvereinbarungen.

Internationales Kaufrecht

Internationales Kaufrecht

Die Überprüfung oder Gestaltung von Internationalen Kaufverträgen können wir dank unserer profunden Fachkenntnisse im Kaufrecht durchführen. Wir stellen für Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen bereit, die mit den jeweiligen deutschen oder italienischen Rechtsvorschriften im Einklang stehen. Sie sind Warenlieferant und wollen Ihre Kaufpreisforderung beitreiben? Sie haben als Käufer eine mangelhafte Ware erhalten und haben Fragen zur Gewährleistung? Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor deutschen und italienischen Gerichten.

Deutsches Erbrecht Italienisches Erbrecht

Deutsches & Italienisches Erbrecht

Wir beraten Sie bei der Errichtung von letztwilligen Verfügungen von Todes wegen. Bei allen erbrechtlichen Formalitäten wie Errichtung eines Nachlassverzeichnisses, Erbschaftsannahme oder -ausschlagung, Erstellung der italienischen Erbschaftssteuererklärung, Beantragung eines Erbscheins bei deutschen Nachlassgerichten, erhalten Sie von uns die kompetente Unterstützung. Wir vertreten Ihre Interessen im Erbrecht sowohl vor deutschen als auch italienischen Gerichten.

Deutsches Immobilienrecht Italienisches Immobilienrecht

Deutsches & Italienisches Immobilienrecht

Bei allen Kauf- und Verkäufen von Immobilien in Deutschland und Italien bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und unterstützen Sie bei allen Formalitäten betreffend grundstücksrechtliche Fragestellungen. Im Rahmen des Immobilienrechts besorgen wir für Sie fachkundig die Überprüfung von Maklerverträgen, die Erstellung und Prüfung von vorvertraglichen Vereinbarungen, Kauf- und Mietverträgen und begleiten Sie rechtlich bei den Vorverhandlungen.

Deutsches Italienisches Eherecht Familienrecht

Deutsches & Italienisches Ehe- und Familienrecht

Bereits im Vorfeld einer Heirat stehen wir Ihnen als kompetente Berater zur Verfügung z.B. bei der Erarbeitung von Eheverträgen. Regelungsbedarf gibt es aber auch bei der Trennung von unverheirateten Lebenspartnern und Ehegatten und bei der Scheidung einer Ehe: wir erstellen Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen und vertreten Sie anwaltlich im Ehe- und Familienrecht in deutschen und italienischen Gerichtsverfahren.

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Bei allen Rechtsfragen des Arbeitsrechts beraten wir deutsche und italienische Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Die Erarbeitung und Prüfung von Dienst-/Arbeitsverträgen und von Aufhebungsvereinbarungen, sowie die Kündigung von Arbeitsverhältnissen gehören ebenfalls zu unseren anwaltlichen Leistungen.

Privates Baurecht

Privates Baurecht

Im Baurecht stehen wir Ihnen rechtsberatend und bei der Vertragsgestaltung zur Seite, ob Sie nun ein Bauunternehmen, ein Bauträger, ein Bauhandwerker oder ein privater Bauherr sind. Wir entwerfen und überprüfen Bauverträge oder Subunternehmerverträge und unterstützen Unternehmen bei den Formalitäten für die Entsendung von Arbeitnehmern. Wir übernehmen Ihre Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, auch bei selbständigen Beweisverfahren, insbesondere bei der Durchsetzung von Mängel- und Schadensersatzansprüchen am Bau.

Vergaberecht

Vergaberecht

Wir beraten Bieter in deutschen und italienischen Vergabeverfahren im Hinblick auf die Teilnahme, überprüfen Ihre Rechtsschutzmöglichkeiten, unterstützen Sie bei Vertragsverhandlungen und beim Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags.

Ihre Anfrage an unsere Kanzlei
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Bei Fragen zu unseren Leistungen oder zur Beauftragung kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +39-0522-920292, per E-Mail an schlick@lexforsch.it oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir freuen uns, Sie und Ihr Anliegen kennen zu lernen.